Besuchen Sie das Gloria Theater in Facebook    Das Gloria Theater in YouTube
 
 COVID-19 Präventionskonzept
   

Liebes Publikum!

Es ist uns ein Anliegen Ihnen einen schönen und vor allem sicheren Theaterbesuch bieten zu können. Deshalb gilt im Gloria Theater die 2-G-Regel mit Maskenpflicht! Weiters haben wir ein Präventionskonzept zum Eindämmen der COVID-19-Pandemie erstellt:

  • Kontrolle des 2-G-Nachweises (ab dem vollendeten 12.Lebensjahr bzw. Kontrolle des Ninja-Pass),
  • FFP2-Maskenpflicht ab dem vollendeten 6. Lebensjahr,
  • Abstand halten,
  • Einbahnsystem bei den Toiletten, der Garderobe und dem Buffet.

Wir bitten Sie die Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Weiters bitten wir Sie beim Einlass in das Theaterfoyer, Ihren 2-G-Nachweis, Ihren Ausweis und die Eintrittskarten bereit zu halten. Konsequentes Einhalten diverser Schutzmaßnahmen trägt während der COVID-19-Pandemie entscheidend zur Bewältigung der Gesundheitskrise bei. Die Schutzmaßnahmen werden ständig vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz evaluiert und an die Erfordernisse der Lage angepasst.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.sozialministerium.at

Hygiene & Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Pandemie
Der Einlass zu einer Vorstellung ist ausschließlich mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Diese Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt.

Ab dem 12. Lebensjahr gilt die 2-G-Regel, jedoch ist der „Ninja-Pass“ der Schulen für schulpflichtige Kinder dem 2-G-Nachweis gleichgestellt!

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit.

 

Ab 12. Dezember 2021 gelten folgende Regelungen zum Einlass:

> MASKENPFLICHT: in allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Eine Maskenpflicht-Befreiung hat nur mit ärztlichem Attest und der Impfung als Nachweis Gültigkeit

und

> 2G-Regelung:

  • GENESEN
    • Ein Genesungszertifikat, Gültigkeit 180 Tage (ca. 5 Monate).
    • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR oder LAMP-Test) nachgewiesen worden sein.
    • Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig´
       
  • GEIMPFT
    Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen, der „Grüner Pass“ sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass. Gemäß § 4e Epidemiegesetz 1950 mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19.

Der Publikumsdienst ist angewiesen, das Publikum auf adäquates Verhalten und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuweisen. Im Falle einer Ansteckung übernimmt das Gloria Theater keine Haftung. Der Besuch der Vorstellungen sowie der Aufenthalt in den Spielstätten erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko!